Barrierefreiheit

Déclaration d'accessibilité

Diese Erklärung erläutert die Politik und den Grad der Barrierefreiheit sowie die Vereinbarkeit der vorliegenden Website mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, das die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt, sowie mit Renow, dem Normierungssystem für Websites des Staates des Großherzogtums Luxemburg.

Das Musée Dräi Eechelen verpflichtet sich, seine Website www.m3e.public.lu gemäß dem oben genannten Gesetz und der genannten EU-Richtlinie barrierefrei zu gestalten.

Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Website auf der Grundlage der durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 festgelegten Mustererklärung.

Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?

Jeder muss die Informationen auf einer Website einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen, die eine Behinderung haben und/oder Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer anderen Behinderung).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2020 erstellt.

Die Aussagen in dieser Erklärung beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit aller Websites, die dieselben Renow-Templates verwenden, mit den Anforderungen, die im Allgemeinen Referenzsystem zur Verbesserung der Barrierefreiheit Version 4 (Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité - RGAA) festgelegt sind.

Sie wurde nach einer Selbstbewertung seitens des Zentrum für Informationstechnologien des Staates (Centre des technologies de l’information de l’État - CTIE) auf der Grundlage einer Stichprobe von repräsentativen Seiten erstellt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die vorliegende Website entspricht teilweise der Europäischen Norm EN 301 549 v3.1.1 sowie dem Allgemeinen Referenzsystem zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA) Version 4, das diese Norm umsetzt, da die unten aufgeführten Nichtübereinstimmungen und Ausnahmen vorhanden sind.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte entsprechen nicht dem RGAA 4 und müssen überarbeitet werden:

  • Das interne Navigationsmenü der Seiten ist nicht korrekt strukturiert.
  • Einige Bilder verfügen über keine geeignete Alternative.
  • Sprachwechsel sind für einige englische, deutsche oder luxemburgische Begriffe nicht angegeben.
  • Die Struktur der Kontaktinformationen in der Fußzeile ist nicht geeignet.
  • Text- oder Symbolkontraste sind unzureichend.
  • Mehrere Tabellen auf der Website haben keine geeigneten Kopfzeilen, es ist nicht möglich, diese mit assistiven Technologien korrekt zu lesen.
  • Manche Aufzählungslisten, ob durchnummeriert oder nicht, können nicht immer als solche identifiziert werden.
  • Der Name oder Titel einiger Links ist unverständlich, sowohl mit als auch ohne Kontext.
  • Im Kontaktformular werden die Autovervollständigungsvorschläge automatisch von Ihrem Browser interpretiert.
  • Einige Fehler können vom W3C beanstandet werden, haben aber keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit des Inhalts.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachstehend aufgeführten Inhalte stimmen nicht mit dem RGAA überein und bedürfen keiner Berichtigung wegen unverhältnismäßiger Belastung im Sinne von Artikel 5 der EU-Richtlinie 2016/2102:

  • Die auf der Website verfügbaren Dokumente (PDF) entsprechen nicht unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2. Wir bemühen uns jedoch, damit die seit dem 23. September 2018 neu veröffentlichten Dokumente dieser Norm entsprechen, und erforderlichenfalls können Sie sich an uns wenden, um Informationen zu erhalten.
  • Die Links in den untergeordneten Menüs der Hauptnavigationsleiste sind nicht mit der Tastatur ab der Navigationsleiste erreichbar. Der Zugriff auf diese Seiten ist jedoch von der Navigationsleiste und von der Fußzeile aus möglich.
  • Das Verbindungssystem der externen unabhängigen Gesellschaft LuxTrust.
  • Der Slider auf der Startseite besitzt redundante Slides und ungeeignete Titelhierarchien. Die aktuellen Informationen in diesem Slider können ohne Probleme hinsichtlich der Barrierefreiheit auf der Seite „Aktuelle Informationen“ aufgerufen werden.

Ausgenommene Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Nicht alle auf der Website verfügbaren Dokumente entsprechen unbedingt der Norm EN 301 549 V2.1.2, wir bemühen uns jedoch, die vor dem 23. September 2018 veröffentlichten Dokumente erforderlichenfalls an die Norm anzupassen.
  • Alle auf der Website bereitgestellten Videos sind in einem den Merkmalen der Barrierefreiheit entsprechenden Player abspielbar. Wir werden uns bemühen, die ab dem 23. September 2020 veröffentlichten Videos vollständig konform zu machen.
  • Alle interaktiven Karten sind ausgenommen. Wir bemühen uns, sie identifizierbar zu machen und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Kontrollprozess

Die nach dem Bezugsrahmen Renow gestalteten Websites werden in einem Rahmen und nach einer allgemeinen und zentralisierten Architektur entwickelt, wobei die Projektmanagementverfahren eingehalten und die Renow-Checkliste berücksichtigt werden.

Um Neutralität zu gewährleisten, greifen wir regelmäßig auf Fachleute für Barrierefreiheit zurück, um die Übereinstimmung von Websites und neuen Funktionen zu prüfen.

Jede Website wird in mehreren Phasen bewertet:

  1. bei der Konzipierung der Inhaltsstruktur;
  2. bei der Umsetzung der grafischen und funktionalen Layouts;
  3. kurz vor der Onlineschaltung.

Sobald die Website online ist, werden die Kontrollen folgendermaßen durchgeführt:

  • Bei jedem neuen Inhalt prüft die Redaktion vor der Veröffentlichung den Zugriff auf alle Inhalte.
  • Jede neue Funktion der Website wird vor der Veröffentlichung bewertet.

Bei den Bewertungen wird die Website mit den wichtigsten Screenreadern, mit Tablets, mit Mobiltelefonen und auf dem PC getestet. Sie wird ebenfalls mit verschiedenen Webbrowsern getestet (Vereinbarkeit mit 2 Versionen vor der derzeitigen Version).

Kompetenzen der Beteiligten

Die Arbeitsverfahren beinhalten die Anwendung der Internet-Leitlinien während der einzelnen Phasen zur Erstellung der Website (Redaktion, Management, Entwicklung).

Unsere Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um die Internet-Leitlinien ordnungsgemäß anzuwenden.

Probleme beim Zugriff auf die Informationen?

Sollten Sie einen Mangel bezüglich der Barrierefreiheit feststellen, schicken Sie uns eine E-Mail an accessibilite@m3e.public.lu, in der Sie Ihr Problem beschreiben und die betreffende Seite angeben.

Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt.

Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail;
  • mündlich in einem Gespräch oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

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